Gartenwasserzähler
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Gartenwasserzähler
Wichtige Informationen zum Einbau und zur Nutzung eines Gartenwasserzählers
Wenn Sie Ihren Garten separat bewässern und dabei Abwassergebühren sparen möchten, können Sie einen Gartenwasserzähler installieren lassen. Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Hinweise:
1. Beschaffung und Einbau des Zählers
- Den Gartenwasserzähler müssen Sie selbst besorgen – z. B. im Baumarkt, im Sanitärfachhandel oder über Ihren Hausinstallateur.
- Der Zähler muss von einem Fachbetrieb dauerhaft im Haus installiert werden, hinter dem Hauptwasserzähler.
- Außen angebrachte Zähler sind nicht zulässig und werden von uns nicht akzeptiert.
2. Antrag auf Abnahme
- Nach dem Einbau senden Sie uns bitte den Antrag zur Abnahme des Gartenwasserzählers zu (Formular als Download verfügbar).
- Wichtig: Geben Sie unbedingt eine Telefonnummer an – wir kontaktieren Sie, um einen Termin zur Abnahme zu vereinbaren.
- Erst nach offizieller Abnahme durch unseren technischen Dienst kann der Zähler in der Abrechnung berücksichtigt werden.
- Die Abnahmegebühr beträgt 30,00 € netto (laut Kostensatzung des Wasserzweckverbands).
3. Abrechnung & Gebührenbefreiung
- Eine Befreiung von den Abwassergebühren erfolgt erst ab einem jährlichen Verbrauch von 13 m³ über den Gartenwasserzähler.
- Für die ersten 12 m³ werden weiterhin Wasser- und Abwassergebühren berechnet.
Es fällt keine Grundgebühr für den Gartenwasserzähler an.
⚠️ Wichtig: Poolbefüllung über einen Gartenzähler nicht erlaubt
- Die Befüllung von Pools oder Schwimmbecken über den Gartenwasserzähler ist nicht zulässig, da es sich hier um Schmutzwasser handelt welches gebührenpflichtig in die Kanalisation eingeleitet werden muss.
4. Jahresabrechnung und Zählerstandsmeldung
- Die Jahresabrechnung findet immer zum 30.09. eines Jahres statt.
- Nach erfolgreicher Abnahme wird Ihr Zähler in unserem Abrechnungssystem hinterlegt.
- Sie erhalten dann jährlich im September eine Zählerablesekarte.
- Beachten Sie, dass Sie bei einem Gartenzähler in der Meldepflicht sind. Ohne rechtzeitige Meldung kann der Zähler nicht berücksichtigt werden und wird automatisch und dauerhaft aus dem Abrechnungssystem entfernt.
Eine Schätzung des Zählerstandes ist hier nicht möglich.
5. Eichfrist beachten
- Bitte kontrollieren Sie regelmäßig das Eichjahr Ihres Gartenwasserzählers.
- Die Eichfrist beträgt grundsätzlich 6 Jahre.
- Nur geeichte Zähler werden vom Zweckverband anerkannt und für die Abrechnung zugelassen.
Zusammenfassung
- Nur fest im Haus installierte Zähler sind zulässig.
- Abnahme vor Abrechnung notwendig.
- Meldepflicht für Zählerstände jedes Jahr!
- Keine Poolbefüllung über Gartenzähler erlaubt.
- Die Eichfrist beträgt 6 Jahre.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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