Der Wasserzweckverband verfügt über eine Trinkwasserbar inkl. Spüle, die den im Verbandsgebiet ansässigen Vereinen, politischen Gruppierungen, Organisationen und Einrichtungen zur Nutzung und Wasserabgabe in Erfüllung ihrer Aufgaben überlassen wird. Die Einzelheiten regelt die Benutzungsordnung für die Trinkwasserbar.