Eingabehilfen öffnen

Zum Hauptinhalt springen

Gebühren & Beiträge

Gebühren & Beiträge

Entsprechend unserer Beitrags- und Gebührensatzung werden eine Verbrauchsgebühr (nach der Menge des über den Wasserzähler entnommenen Wassers) und eine Grundgebühr (nach der Nenngröße des Wasserzählers) berechnet.

Die Verbrauchsgebühr beträgt 2,34 € / m³ (zzgl. USt.)
bis 31.12.2025 betrug sie 1,99 € / m³ (zzgl. USt.)

Die Grundgebühr beträgt jährlich bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss:

MengeGrundgebühr
bis 4 m³/h:

80 € / Jahr

bis 10 m³/h:

200 € / Jahr

bis 16 m³/h:

320 € / Jahr

bis 25 m³/h:

500 € / Jahr

bis 40 m³/h:

800 € / Jahr

bis 63 m³/h:

1260 € / Jahr

bis 100 m³/h:

2000 € / Jahr

bis 250 m³/h:

5000 € / Jahr

bis 400 m³/h:

8000 € / Jahr

Preise jeweils zzgl. 7% USt.

Foto zeigt eine Hand, die gerade ein Dokument stempelt

Bildquelle: 313470520 - Proxima Studio – stock.adobe.com

Auf die Gebührenschuld sind Vorauszahlungen zum 15.01., 15.04. und 15.07. jeden Jahres in Höhe eines Viertels der Vorjahresabrechnung zu leisten. Die Endabrechnung erfolgt jährlich zum 30.09. (Abrechnungsjahr 01.10. - 30.09. des Folgejahres).

Erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung (s.Formulare-Allgemeines), so werden die fälligen Beträge zum jeweiligen Fälligkeitsdatum eingezogen. Überweisen Sie selbst, merken Sie sich die genannten Vorauszahlungs-Termine bitte vor. Es ergeht nur ein Jahresbescheid, auf dem auch die Vorauszahlungen für das Folgejahr vermerkt sind. Bei den Überweisungen bitte immer die FAD-Nr. angeben. Insofern Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, denken Sie bitte an die jährliche Anpassung.

Gebühren

Der Herstellungsbeitrag beträgt für neu anzuschließende Objekte (zzgl. 7% USt.):

EinheitPreis
pro m² Grundstücksfläche

2,19 €

pro m² Geschoßfläche

10,76 €

Weitere Hinweise und Gebühren entnehmen Sie bitte der Beitrags- und Gebührensatzung.

Herstellungsbeitrag

Elektronischer Rechtsverkehr / Rechtsbehelfe / Widerspruch