Auf die Gebührenschuld sind Vorauszahlungen zum 15.01., 15.04. und 15.07. jeden Jahres in Höhe eines Viertels der Vorjahresabrechnung zu leisten. Die Endabrechnung erfolgt jährlich zum 30.09. (Abrechnungsjahr 01.10. - 30.09. des Folgejahres).
Erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung (s.Formulare-Allgemeines), so werden die fälligen Beträge zum jeweiligen Fälligkeitsdatum eingezogen. Überweisen Sie selbst, merken Sie sich die genannten Vorauszahlungs-Termine bitte vor. Es ergeht nur ein Jahresbescheid, auf dem auch die Vorauszahlungen für das Folgejahr vermerkt sind. Bei den Überweisungen bitte immer die FAD-Nr. angeben. Insofern Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, denken Sie bitte an die jährliche Anpassung.